BEKOM CloudCyber-Versicherung absichern,Haftung klar regeln.
Cyber-Versicherung für Familienunternehmen: Deckungskomponenten, Haftung der Geschäftsführung, Voraussetzungen für Versicherbarkeit und Risikomanagement in der Cloud-Umgebung.
Warum Cyber-Versicherung zum Familienunternehmen gehört
Cyber-Versicherung ist für Familienunternehmen längst kein optionales Add-on mehr, sondern Bestandteil eines tragfähigen Risikomanagements. Betriebsunterbrechungen, Ransomware-Vorfälle und Datenschutzverletzungen können in kurzer Zeit Werte zerstören, die über Generationen aufgebaut wurden. Eine Cyber-Police verzahnt sich mit dem Betrieb der BEKOM Cloud für Familienunternehmen – von Deckungskomponenten über Haftungsfragen bis zu Obliegenheiten und Nachweisen. Während das Cyber-Risiko-Reporting an Beirat und Geschäftsführung den internen Steuerungsrahmen abdeckt, prägen Versicherer, Vertragsleitplanken und Haftungslogik die externe Seite.
Cyber-Versicherung wird für Familienunternehmen zur geschäftskritischen Komponente, da Ransomware-Vorfälle oder Datenschutzverletzungen die Auftragsverarbeitung unterbrechen und regulatorische Compliance-Anforderungen verletzen können. Die Verfügbarkeit abgesicherter IT-Systeme ist Betriebsvoraussetzung für die operative Geschäftstätigkeit und den Schutz generationsübergreifender Unternehmenswerte.
Cyber-Vorfall als Existenzrisiko für generationsübergreifende Werte
Familienunternehmen planen in Generationen, nicht in Quartalen.
Ein Cyber-Vorfall kann aufgebautes Vertrauen bei Kunden, Lieferanten und Banken in Tagen belasten. Gleichzeitig treffen Betriebsunterbrechungen oft Unternehmen, die stille Reserven in Produktion und Ruf gebunden haben, nicht in Liquiditätspuffern.
Typische Risikokategorien:
- Betriebsunterbrechung durch Systemausfall mit direkten Ertragsausfällen und verzögerter Auftragsbearbeitung
- Datenabfluss sensibler Unternehmensinformationen wie Rezepturen, Konstruktionsdaten oder Kundenlisten
- Lösegeldforderungen nach Verschlüsselungsangriffen mit rechtlicher Bewertung von Zahlung und Verweigerung
- Haftungsansprüche Dritter aus Datenschutzverletzungen, Vertragsverletzungen oder Lieferstörungen
Eine Cyber-Versicherung verlagert einen Teil dieser Risiken in eine kalkulierbare Prämie – sofern die Police zum Unternehmen passt und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Versicherungsmarkt ist enger geworden
Der deutsche Cyber-Versicherungsmarkt hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert.
Versicherer prüfen Anträge heute detaillierter, verlangen Nachweise technisch-organisatorischer Maßnahmen und differenzieren Prämien stärker nach Reifegrad.
Marktentwicklungen, die Familienunternehmen betreffen:
- Ausführliche Antragsfragebögen mit mehreren Dutzend technischen und organisatorischen Fragen
- Explizite Ausschlüsse für unzureichende Patch-Stände, fehlende Multi-Faktor-Authentifizierung oder ungeprüfte Backups
- Sublimits für einzelne Schadenkategorien wie Lösegeld, Forensik oder Betriebsunterbrechung
- Prämienunterschiede nach Nachweisreife statt pauschaler Branchentarife
Die Zeit, in der eine Cyber-Police unkompliziert mit wenigen Angaben abgeschlossen wurde, ist vorbei. Versicherbarkeit ist zu einem Spiegel der eigenen IT-Reife geworden.
Haftung und Verantwortlichkeit bei Cyber-Vorfällen
Die Haftung für Cyber-Risiken ist in Familienunternehmen besonders präsent, weil Gesellschafter häufig zugleich Geschäftsführer sind. Vermögen und operative Verantwortung fallen zusammen – und damit auch die persönliche Haftungslinie. BEKOM unterstützt bei der technisch-organisatorischen Grundlage, auf der Versicherer und Rechtsberater aufbauen können.
Geschäftsführungs-Haftung und Sorgfaltspflicht
Geschäftsführer tragen eine Sorgfaltspflicht, die auch den Umgang mit Cyber-Risiken umfasst.
Pflichtverletzungen können zur persönlichen Haftung führen – unabhängig davon, ob der Schaden durch einen Angreifer oder ein internes Versäumnis entstanden ist. Die Beurteilung orientiert sich am Maßstab ordentlicher Geschäftsführung.
Typische Sorgfaltsanforderungen:
- Angemessenes Risikomanagement mit dokumentierter Risikoanalyse und regelmäßiger Überprüfung
- Umsetzung anerkannter Schutzmaßnahmen wie Backups, Patch-Management und Zugriffskontrollen
- Incident-Vorbereitung mit definierten Verantwortlichkeiten und Eskalationswegen
- Dokumentation wesentlicher Entscheidungen zu Investitionen, Restrisiken und akzeptierten Ausnahmen
BEKOM liefert die technisch-organisatorischen Nachweise aus der Cloud-Umgebung; die rechtliche Bewertung bleibt bei Geschäftsführung und Rechtsberatung.
D&O-Versicherung als Ergänzung zur Cyber-Police
Die Cyber-Versicherung deckt typischerweise Schäden des Unternehmens und Ansprüche Dritter.
Die persönliche Haftung des Geschäftsführers wird in der Regel über eine separate D&O-Versicherung (Directors and Officers) abgesichert. Beide Policen überschneiden sich an einzelnen Punkten, greifen aber an unterschiedlichen Stellen.
Typische Zuordnung:
- Cyber-Police für Eigenschäden des Unternehmens, Drittschäden und Krisenkosten
- D&O-Police für persönliche Vermögensschäden aus Pflichtverletzungen der Organe
- Überschneidung bei Drittansprüchen gegen den Geschäftsführer aus Cyber-Vorfällen
- Koordination beider Policen durch den Versicherungsmakler, um Deckungslücken zu erkennen
Für Familienunternehmen mit Gesellschafter-Geschäftsführern lohnt die Abstimmung beider Verträge besonders, weil private und unternehmerische Haftungssphäre eng verknüpft sind.
Familiengesellschafter als Geschäftsführer
In vielen Familienunternehmen führt ein Gesellschafter oder mehrere Familienmitglieder operativ das Unternehmen.
Diese Konstellation erhöht den Bedarf an sauberer Dokumentation von Entscheidungen – sowohl nach innen gegenüber Mit-Gesellschaftern als auch nach außen gegenüber Versicherern.
Besonderheiten bei familienbesetzter Führung:
- Nachvollziehbare Entscheidungsdokumentation zu Sicherheitsinvestitionen und akzeptierten Restrisiken
- Klare Abgrenzung zwischen Gesellschafter- und Geschäftsführungs-Rolle in Protokollen und Freigaben
- Abstimmung mit Beirat oder Familienrat bei strategischen Cyber-Entscheidungen mit langfristiger Wirkung
- Schriftliche Vereinbarungen mit externen Betriebspartnern wie BEKOM zur Rollenverteilung im Cyber-Betrieb
Die Cyber-Police greift nur, wenn die Organe ihre Sorgfaltspflichten erkennbar erfüllt haben. Dokumentation ist damit nicht nur formaler Akt, sondern Deckungsgrundlage.
Cyber-Versicherung: Komponenten und Deckungslogik
Eine moderne Cyber-Police deckt unterschiedliche Schadenkategorien ab, die in typischen Vorfällen gemeinsam auftreten. Wer die Komponenten versteht, kann Sublimits, Selbstbehalte und Ausschlüsse besser bewerten und mit dem tatsächlichen Risikoprofil des Unternehmens abgleichen.
Eigenschaden: Wiederanlauf, Forensik und Datenwiederherstellung
Eigenschadenbausteine finanzieren die unmittelbare Reaktion auf einen Cyber-Vorfall.
Ohne diese Deckung trifft das Unternehmen die Kostenwelle aus Krisenreaktion und Wiederanlauf direkt und in einem Zeitraum, in dem parallel Umsatzausfälle drohen.
Typische Eigenschaden-Komponenten:
- Forensische Untersuchung durch spezialisierte IT-Forensiker zur Ursachenklärung und Beweissicherung
- Datenwiederherstellung aus Backups oder über forensische Rekonstruktion bei teilweiser Zerstörung
- Krisenberatung und Kommunikation mit PR-Unterstützung, Rechtsberatung und externer Verhandlungsführung
- Wiederherstellung kompromittierter Systeme inklusive Neuaufbau betroffener Umgebungen nach dokumentiertem Härtungsstandard
BEKOM unterstützt im Schadenfall bei technischer Eindämmung, Systemwiederherstellung und Bereitstellung operativer Daten für Forensik und Versicherer.
Drittschaden: Haftpflichtkomponenten
Der Drittschadenbaustein schützt gegen Ansprüche Betroffener – insbesondere bei Datenschutzverletzungen, vertraglichen Leistungsstörungen oder Schäden in Lieferbeziehungen.
Gerade im industriellen Mittelstand können sich hier erhebliche Kumulrisiken aufbauen.
Typische Drittschaden-Szenarien:
- Datenschutzverletzungen mit Ansprüchen Betroffener und regulatorischen Verfahren
- Vertragsverletzungen gegenüber Kunden wegen verspäteter oder ausgefallener Leistung
- Lieferkettenschäden bei Ausfall einer unternehmenskritischen Schnittstelle
- Ansprüche aus kompromittierter Kundenkommunikation wie gefälschten Rechnungen oder Zahlungsanweisungen
Die genaue Ausgestaltung unterscheidet sich zwischen Versicherern deutlich; der Vergleich lohnt sich, weil Sublimits und Ausschlüsse oft erst in der Bedingungstiefe sichtbar werden.
Betriebsunterbrechung und Ertragsausfall
Der Betriebsunterbrechungsbaustein gleicht Ertragsausfälle aus, die durch den Cyber-Vorfall entstehen.
Er ist für Familienunternehmen mit produzierenden Tätigkeiten oder zeitkritischen Services besonders wichtig, weil Umsatzunterbrechungen hier schnell strukturell wirken.
Prüfpunkte bei BU-Deckung:
- Haftzeit als Zeitraum, in dem Ertragsausfälle ersatzfähig sind, typischerweise zwischen drei und zwölf Monaten
- Wartezeit als Zeitraum, den das Unternehmen selbst trägt, bevor die Deckung greift
- Ermittlungsgrundlage für den Ertragsausfall, meist orientiert an historischen Kennzahlen und Planungsrechnungen
- Einbezug von Drittdienstleistern wie Cloud-Provider in die Deckung, inklusive Nachweisanforderungen an deren Verfügbarkeit
Die operativen Daten aus der BEKOM Cloud-Umgebung – Verfügbarkeitswerte, Incident-Protokolle, Wiederanlauf-Dokumentation – bilden im Schadenfall eine belastbare Grundlage für die Ertragsausfall-Berechnung.
Voraussetzungen und Obliegenheiten
Versicherer prüfen Cyber-Anträge heute mit deutlich mehr Tiefe als noch vor wenigen Jahren. Wer die Voraussetzungen erfüllt und dokumentiert, erreicht bessere Deckungskonditionen und vermeidet Streit im Schadenfall. Der Betrieb durch BEKOM liefert einen wesentlichen Teil dieser Nachweise als strukturiertes Arbeitsergebnis – ein Vorteil gegenüber Eigenbetrieb, bei dem Dokumentationen oft erst anlässlich des Antrags mühsam zusammengesucht werden.
Die Kostenlogik unterscheidet sich deutlich: Im Eigenbetrieb entstehen typische Kostentreiber wie nacharbeitende Dokumentation, ad-hoc geprüfte Backups oder kurzfristige Schwachstellen-Analysen als variable Aufwände – oft genau dann, wenn Versicherer, Prüfer oder Schadenfall Druck erzeugen. Der Cloud-Betrieb durch BEKOM verlagert diese Aufwände in planbare Kosten über die Monatspauschale: Nachweise, Patch-Zyklen und Wiederanlauf-Tests entstehen als Teil des Regelbetriebs, nicht als separates Projekt vor dem nächsten Versicherungs-Anschluss.
Technisch-organisatorische Mindestanforderungen
Die meisten Versicherer verlangen heute einen Kern technischer und organisatorischer Maßnahmen als Zugangsvoraussetzung.
Fehlen diese Bausteine, werden Anträge häufig abgelehnt oder mit deutlich reduzierten Sublimits belegt.
Typische Mindestanforderungen:
- Mehrstufiges Backup-Konzept mit Offsite-Ablage und geprüften Wiederanlauf-Tests
- Multi-Faktor-Authentifizierung für administrative Zugänge und Fernzugriffe
- Strukturiertes Patch-Management mit dokumentierten Zyklen und Priorisierung kritischer Schwachstellen
- Netzwerk-Segmentierung zur Eindämmung von Angriffen auf einzelne Umgebungsbereiche
- Dokumentiertes Incident-Response-Vorgehen mit definierten Rollen und Eskalationswegen
BEKOM richtet diese Bausteine in der Cloud-Umgebung als Teil des vereinbarten Betriebsumfangs ein und dokumentiert sie versicherer-tauglich.
Nachweisführung: Dokumentation und Audits
Die bloße Existenz technischer Maßnahmen genügt nicht – entscheidend ist die Nachweisbarkeit gegenüber Antragsfragebogen, Risikoingenieur und im Schadenfall gegenüber dem Leistungsprüfer.
Wer diese Dokumentation strukturiert pflegt, reduziert Antragsdauer und Prämien-Unsicherheit deutlich.
Typische Nachweise:
- Betriebsdokumentation zu Systemen, Zuständigkeiten und vereinbarten Service-Leveln
- Protokolle zu Patch-Zyklen und Schwachstellen-Behandlung mit Abweichungsbegründungen
- Backup- und Wiederanlauf-Testergebnisse mit Testdatum und erreichten Zielwerten
- Zugriffskonzepte mit Rollen-Modell, Berechtigungs-Reviews und Nachweisen zur Multi-Faktor-Durchsetzung
- Awareness- und Schulungsnachweise für Mitarbeitende mit kritischen Rechten
Viele Familienunternehmen treffen diese Nachweise erstmals strukturiert, wenn eine Cyber-Police neu oder nachverhandelt werden soll. BEKOM liefert die Daten aus der Cloud-Umgebung als laufendes Arbeitsergebnis – nicht als Sonderaufwand im Antragsprozess.
Obliegenheiten im Schadenfall
Die Obliegenheiten der Police legen fest, was Versicherungsnehmer vor und während eines Schadens tun müssen, damit die Deckung vollständig greift.
Verletzungen können zur Leistungskürzung oder zum Leistungsentfall führen.
Typische Obliegenheiten:
- Unverzügliche Schadenmeldung an den Versicherer nach Kenntnis des Vorfalls
- Einbeziehung benannter Dienstleister wie Krisenberater oder Forensiker aus der Versicherer-Liste
- Mitwirkung bei Aufklärung mit Zugang zu Systemen, Protokollen und internen Dokumenten
- Keine voreilige Kommunikation mit Angreifern oder Medien ohne Abstimmung mit Versicherer und Rechtsberatung
- Sicherung von Beweismitteln vor Wiederherstellung kompromittierter Systeme
BEKOM koordiniert im Schadenfall mit dem vom Versicherer benannten Dienstleister, stellt Protokolle bereit und unterstützt bei Beweissicherung, ohne die Entscheidungshoheit des Unternehmens zu verdrängen.
Risikomanagement-Prozess: Systematisch statt punktuell
Versicherung ist nur ein Baustein im Risikomanagement. Der übergeordnete Prozess entscheidet, welche Risiken reduziert, welche transferiert und welche bewusst akzeptiert werden. Ein systematisches Vorgehen macht Entscheidungen nachvollziehbar – gegenüber Mit-Gesellschaftern, Beirat, Wirtschaftsprüfer und Versicherer.
Risikoinventur und Bewertung
Die Risikoinventur macht sichtbar, welche Cyber-Risiken das Unternehmen tatsächlich trägt. Ohne diese Grundlage werden Versicherungsentscheidungen zur Vermutung – und der Versicherer zum tatsächlichen Risikomanager.
Bestandteile einer Risikoinventur:
- Identifikation kritischer Geschäftsprozesse und der sie tragenden IT-Systeme
- Bewertung der Auswirkungen eines Ausfalls je Prozess, differenziert nach finanziell, operativ und reputationsrelevant
- Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit auf Basis branchenüblicher Bedrohungsprofile
- Dokumentation bestehender Schutzmaßnahmen mit Bewertung ihrer Wirksamkeit
BEKOM liefert Input zu Systeminventar und technischen Kontrollen; die geschäftliche Bewertung bleibt beim Unternehmen.
Behandlung: Reduktion, Transfer, Akzeptanz
Nach der Inventur folgt die Entscheidung, wie mit jedem Risiko umgegangen wird. Nicht jedes Risiko lässt sich wirtschaftlich sinnvoll reduzieren, und nicht jedes muss versichert werden.
Standard-Behandlungsoptionen:
- Reduktion durch zusätzliche technisch-organisatorische Maßnahmen im Cloud-Betrieb
- Transfer durch Versicherung oder vertragliche Weitergabe an Dienstleister
- Akzeptanz als bewusste Entscheidung bei kleinen Risiken oder nicht wirtschaftlich adressierbaren Bedrohungen
- Vermeidung durch Verzicht auf bestimmte Systeme oder Geschäftstätigkeiten
Die Zuordnung wird schriftlich festgehalten – nicht nur als formaler Akt, sondern als Grundlage für spätere Begründungen gegenüber Prüfern und Versicherern.
Überprüfung und Anpassung
Ein Risikomanagement-Prozess verliert Wirkung, wenn er ohne Anpassung weiterläuft. Technische Bedrohungen, Geschäftsmodell und regulatorischer Rahmen verändern sich – und damit auch das Profil, auf dem die Cyber-Police beruht.
Typische Anlässe für Anpassungen:
- Wesentliche Systemänderungen mit Auswirkung auf Angriffsflächen oder Abhängigkeiten
- Veränderte Bedrohungslage wie neue Angriffsmuster oder Branchen-spezifische Entwicklungen
- Regulatorische Neuerungen mit Auswirkung auf Meldepflichten oder Nachweisanforderungen
- Erkenntnisse aus Schadenfällen im eigenen oder in vergleichbaren Unternehmen
BEKOM führt die technische Dokumentation kontinuierlich nach und stellt Änderungen als Teil des Regelbetriebs bereit – als Grundlage für die Abstimmung mit Versicherer und Beirat.
Verwandte Themen: Risikomanagement & Versicherung verzahnt sich mit Change-Management & Kultur und Cyber-Risiko-Reporting für Familienunternehmen; operative Bedrohungserkennung auf Managed-Ebene leistet Managed SOC. Für Lead-Gen-Themen zur Cloud-Governance im Familienunternehmen siehe Cloud-Governance & Rollen.
Häufige Fragen zu Cyber-Versicherung und Risikomanagement
Was kostet eine Cyber-Versicherung für ein Familienunternehmen?
Die Prämie hängt von Umsatz, Branche, Deckungssumme und nachgewiesenem Reifegrad der IT ab. Einen einheitlichen Preisrahmen gibt es nicht mehr, weil Versicherer stark nach Risikoprofil differenzieren. Unternehmen mit strukturiertem Cloud-Betrieb, dokumentierten Backups und etablierter Multi-Faktor-Authentifizierung erreichen meist bessere Konditionen als vergleichbare Betriebe mit lückenhafter Nachweislage. BEKOM liefert die technischen Nachweise; die Prämien-Gespräche führt der Versicherungsmakler mit dem Unternehmen.
Müssen wir für die Cyber-Versicherung den Betrieb umstellen?
Nicht zwingend. Wer bereits in der BEKOM Cloud betrieben wird, erfüllt viele technische Mindestanforderungen als Teil des vereinbarten Service-Umfangs. Bei Eigenbetrieb oder gemischten Landschaften können Nacharbeiten an Backups, Multi-Faktor-Authentifizierung oder Patch-Prozessen nötig werden. Ein Assessment klärt, welche Bausteine im konkreten Unternehmen fehlen und wie sich die Nachweisfähigkeit schrittweise herstellen lässt – ohne den laufenden Betrieb zu beeinträchtigen.
Kann BEKOM die geforderten Nachweise für die Versicherung liefern?
BEKOM stellt technische Nachweise zur Cloud-Umgebung bereit: Backup-Protokolle, Patch-Status, Verfügbarkeitswerte, Zugriffsmodelle, Incident-Dokumentation. Diese Daten bilden typischerweise den Kern dessen, was Versicherer in Antragsfragebögen abfragen. Die geschäftliche Einordnung – Risikoappetit, akzeptierte Restrisiken, organisatorische Kontrollen außerhalb der Cloud – bleibt beim Unternehmen und seinem Versicherungsmakler. Die Einreichung gegenüber dem Versicherer koordiniert das Unternehmen, nicht BEKOM.
Gibt es Mindestlaufzeiten für Cyber-Versicherungsverträge?
Cyber-Policen werden typischerweise als Jahresverträge mit Verlängerungsmechanismen abgeschlossen. Manche Versicherer bieten Mehrjahres-Konditionen mit Preisbindung, andere kalkulieren jährlich neu. Die konkreten Bedingungen hängen vom Versicherer ab und vom Verhandlungsstand des Unternehmens. Mit BEKOM als Betriebspartner der Cloud-Umgebung gibt es keine Koppelung an die Versicherungs-Laufzeit – der Betrieb läuft unabhängig vom Versicherer, sodass ein Wechsel der Police den IT-Betrieb nicht berührt.
Was passiert, wenn wir eine Obliegenheit versehentlich verletzen?
Das hängt von Policentext, Schadenhöhe und Art der Verletzung ab. Viele Verträge sehen eine Leistungskürzung vor, keinen vollständigen Leistungsentfall, solange die Verletzung nicht grob fahrlässig war. BEKOM unterstützt mit strukturierter Dokumentation und koordinierter Kommunikation, damit Obliegenheiten wie fristgerechte Schadenmeldung oder Einbeziehung benannter Dienstleister in der Cloud-Umgebung eingehalten werden. Die rechtliche Bewertung einzelner Fälle gehört zu Versicherungsmakler und Rechtsberatung.
Welche Haftungsrisiken deckt eine Cyber-Versicherung für Geschäftsführer ab?
Die klassische Cyber-Police deckt primär Schäden des Unternehmens und Ansprüche Dritter gegen das Unternehmen. Persönliche Haftung des Geschäftsführers aus Pflichtverletzungen wird typischerweise über eine D&O-Police abgesichert. Beide Verträge überschneiden sich bei Drittansprüchen gegen Organe aus Cyber-Vorfällen. Für Familiengesellschafter-Geschäftsführer ist die Koordination beider Policen besonders wichtig, weil private und unternehmerische Haftungssphäre eng verknüpft sind. Die Abstimmung erfolgt durch den Versicherungsmakler.
Wie unterscheidet sich BEKOM von Eigenbetrieb plus Versicherungsmakler?
Im Eigenbetrieb müssen technische Nachweise intern aufgebaut und regelmäßig gepflegt werden – neben dem laufenden Betrieb. Der Versicherungsmakler beurteilt die Police, kann aber die technische Basis nicht liefern. BEKOM verbindet beides: Der Cloud-Betrieb erzeugt die Dokumentation als laufendes Arbeitsergebnis, der Makler bleibt Verhandlungspartner des Unternehmens. Familienunternehmen haben damit einen Ansprechpartner für den technischen Nachweis und klare Schnittstellen zu Makler und Versicherer – statt mehrerer voneinander unabhängiger Rollen.
Wie wird die Geschäftskontinuität nach einem Sicherheitsvorfall aufrechterhalten?
BEKOM Cloud umfasst dokumentierte Backup- und Wiederherstellungsprozesse, die im Service-Design-Dokument festgelegt sind. Bei einem Sicherheitsvorfall greifen die vereinbarten Eskalations- und Wiederherstellungsprozesse. BEKOM koordiniert die technische Wiederherstellung, während das Unternehmen die Kommunikation gegenüber Versicherern und Aufsichtsbehörden steuert. Die Wiederherstellungsziele und -prozesse werden regelmäßig getestet und dokumentiert.
Nächste Schritte
BEKOM unterstützt Familienunternehmen bei der Vorbereitung und Pflege einer tragfähigen Cyber-Versicherungs-Grundlage. Das Vorgehen berücksichtigt die Besonderheiten von Familienbetrieben: enge Verzahnung von Eigentum und Führung, langfristige Entscheidungslogik und die Erwartung verlässlicher Nachweise gegenüber Beirat, Prüfer und Versicherer.
Ein gezieltes Assessment verschafft Klarheit über Ihre bestehende Cyber-Risikolandschaft und liefert eine strukturierte Bestandsaufnahme der versicherungsrelevanten IT-Infrastruktur. BEKOM entwickelt konkrete Empfehlungen zur Optimierung Ihrer Cyber-Versicherungsdeckung und erstellt ein Service-Design-Dokument, das Obliegenheiten, Haftungsabgrenzungen und technische Nachweispflichten für Ihren Versicherer transparent macht.
Schritt 1: Versicherungs-Assessment
BEKOM prüft gemeinsam mit Geschäftsführung und Versicherungsmakler die bestehende Nachweislage gegenüber den aktuellen Antragsanforderungen. Ergebnis ist eine Standortbestimmung mit priorisierter Maßnahmenliste.
Schritt 2: Nachweisbasis aufbauen
Identifizierte Lücken in Backup-Konzept, Zugriffsmodell, Patch-Prozess oder Incident-Vorbereitung werden in der Cloud-Umgebung adressiert und dokumentiert – in einer Form, die Antragsfragebögen und Risikoingenieure nachvollziehen können.
Schritt 3: Laufende Abstimmung mit Versicherer und Beirat
Nach der Einführung liefert BEKOM die technischen Nachweise im Regelbetrieb, unterstützt Nachfragen aus Antrag und Schadenprüfung und passt die Dokumentation an veränderte Anforderungen aus Risikomanagement und Versicherungsmarkt an.