BeKom konzipiert IT-Lösungen, errichtet und pflegt Server-Based-Computing Netzwerke, vernetzt verschiedene Firmenstandorte via VPN und bietet Service wie Web-Hosting oder Virenschutz-Lösungen.
Internetagenur,Webdesign, eCommerce, Content Management, Website-Analyse
AGB für den Geschäftsverkehr mit Kaufleuten
Home Seite drucken Kontakt Impressum Sitemap

Daten-Archivierung BeKom

1. Allgemeines

Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns mit
kaufmännischen Kunden abgeschlossenen Verträge. Änderungen dieser Bedingungen des
Auftraggebers bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen
Anerkennung.

2. Angebot und Vertragsabschluss
a) Kostenvoranschläge werden von uns gewissenhaft und so genau wie möglich aufgestellt.
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bleiben jedoch vorbehalten.
b) Bei Abbildungen in Drucksachen, Gewichts- und Maßangaben handelt es sich um Circa-
Angaben, wenn sie nicht schriftlich garantiert werden.
c) Soweit wir Aufträge schriftlich bestätigen, legt der Inhalt der Bestätigung das
Vertragsverhältnis und den Lieferumfang rechtsverbindlich fest. Nebenabreden und mündliche
Erklärungen unserer Mitarbeiter werden in diesem Fall nur Vertragsinhalt, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt werden.

3. Preise
Unsere Preise sind in EURO, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, angegeben.

4. Lieferfristen
Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich, da unsere
Mitarbeiter nicht bevollmächtigt sind, mündliche Terminzusagen zu machen. Die Liefertermine
gelten unter den Vorbehalten, dass
- wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden,
- nicht unvorhersehbare Umstände einschl. Streik und Aussperrung die Erfüllung der
Verpflichtungen hindern,
- der Kunde seine Mitwirkungspflichten (Übergabe erforderlicher Unterlagen, Informationen u.a.)
rechtzeitig nachkommt.

5. Gewährleistung
a) Wir verpflichten uns, bei Mängeln an neu hergestellten Kaufgegenständen binnen einer
halbjährigen Gewährleistungsfrist nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum
Ersatz der fehlerhaften Teile. Für den Fall, dass die Nachbesserung oder Ersatzlieferung
fehlschlägt, bleibt dem Kunden das Recht zur Minderung des Kaufpreises oder zur
Rückgängigmachung des Vertrages vorbehalten. Für das Fehlschlagen sind mindestens drei
vergebliche Nachbesserungsversuche erforderlich.
b) Der Kunde verpflichtet sich, Kauf- und Mietgegenstände und sonstige Leistungen bei der
Übergabe bzw. Abnahme sorgfältig zu überprüfen und uns unverzüglich Anzeige zu machen,
wenn sich ein Mangel zeigt. Zeigt sich ein Mangel später, so muss die Anzeige ebenfalls
unverzüglich nach dem Auftreten gemacht werden. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die
Leistung auch in Ansehung des Mangels als genehmigt.
c) Bei Eingriffen Dritter in Liefergegenstände oder Leistungen ohne unsere Genehmigung
erlöschen die Gewährleistungsansprüche.
d) Gebrauchte Maschinen verkaufen wir wie besehen. Wir übernehmen für Mängel keine
Gewähr, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
e) Die im Prospektmaterial und Angebotstext enthaltenen technischen Daten und
Beschreibungen von Liefergegenständen basieren auf Angaben der Hersteller. Wir selbst
können deshalb diese Eigenschaften dem Kunden grundsätzlich nicht zusichern. Im übrigen sind
unsere Mitarbeiter nur zu schriftlichen Eigenschaftszusicherungen bevollmächtigt.

6. Ausschluss von Ansprüchen
Sofern nicht unsere Betriebshaftpflichtversicherung eingreift und sofern nicht wesentliche
Vertragspflichten (sogen. Kardinalpflichten) betroffen sind, haften wir nur für vorsätzliches und
grob fahrlässiges Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.

7. Schadenminderung / Datensicherung
Der Kunde verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zur Minderung evtl. auftretender Schäden zu
treffen und dabei insbesondere die Datensicherung täglich mit mindestens 5 in regelmäßigem
Wechsel zum Einsatz gebrachten Datenträgern vorzunehmen. Auskünfte zu allen Fragen der
Datensicherung können bei uns ergänzend eingeholt werden. Für Schäden, die durch eine
ordnungsgemäße Datensicherung vermieden worden wären, ist unsere Haftung
ausgeschlossen

8. Abtretungsverbot
Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.

9. Zahlung
a) Alle Rechnungen sind sofort netto Kasse nach Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern keine
abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
b) Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Aufrechnung aufgrund von uns nicht anerkannter
oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist unzulässig.
c) Wenn nach vorheriger Vereinbarung Wechsel angenommen werden, so erfolgt dies nur
zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer gehen
nach Maßgabe der Privatbankensätze zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig. Bei der
Überschreitung der in Absatz a) genannten Zahlungsziele sind wir zur Berechnung von
Verzugszinsen in Höhe von 4 % über Bundesbankdiskontsatz berechtigt.

10. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung sämtlicher Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Die Waren bleiben in unserem
Eigentum bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen auch der künftig entstehenden
Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer.

11. Schutz- und Urheberrechte
Alle urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte an Software-Leistungen,
Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Angebotsunterlagen etc. verbleiben bei uns. Die genannten
Leistungen und Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Lemgo. Wir sind aber auch
berechtigt, am Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

13a Zusatzbedingungen für Service-Leistungen
In Ergänzung zu den vorstehenden Geschäftsbedingungen gilt bei Installations- und
Serviceleistungen folgendes:
1) Betriebsfremde Arbeiten
Unsere Angebote erfassen nicht betriebsfremde Arbeiten (z.B. Erstellung von
Mauerdurchbrüchen, Malerarbeiten etc.)
2) Kostenanschläge
Soweit in Kostenanschlägen die Preisansätze nicht garantiert sind, wird der Kunde von uns
unverzüglich informiert, wenn sich herausstellt, dass eine Überschreitung des Anschlags um
mehr als 20 % zu erwarten ist. Der Kunde ist dann berechtigt, den Vertrag gem. § 650 BGB zu
kündigen.
3) Zwischenrechnungen
Installations- und Servicearbeiten, die in ihrer Gesamtlänge über einen Zeitraum von mehr als 6
Wochen laufen, berechtigen uns zu 14-tägigen Zwischenrechnungen, die sofort fällig sind.

13b Zusatzbedingungen bei Softwareleistungen
In Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt bei Software-Leistungen folgendes
1) Standard-Programme
Der Leistungsumfang von Standardsoftware (Grundsatzprogrammpakete und
Branchenprogrammpakete) ist in der jeweils zugehörigen und dem Auftraggeber ausgehändigten
Leistungsbeschreibung festgelegt. Abweichende oder zusätzliche Anforderungen sind nur
bindend, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Unsere Mitarbeiter sind zu mündlichen
Zusagen nicht bevollmächtigt.
2) Individual-Programme
Die Programmfestlegung für die Individual-Software nach ihrem Leistungsumfang und ihrem
Einsatz beruht auf der nach den Angaben des Kunden vorgenommenen Systemanalyse und
bildet die Grundlage für die Programmierung. Die Programmfestlegung wird dem Kunden
schriftlich bestätigt (vgl. Ziffer 2c).
3) Nutzungsrecht
An sämtlichen Programmen erwirbt der Kunde nur ein in Lizenz überlassenes Nutzungsrecht.
Das Recht zur Nutzung ist nicht übertragbar. Kopien von Programmen und Programmteilen und
von zur Verfügung gestellten Dokumentationsunterlagen dürfen ohne unsere Einwilligung nicht
hergestellt werden.